Pflege 2026: Das ändert sich in der häuslichen Betreuung
Mit dem Jahr 2026 treten einige wichtige Änderungen in der Pflege in Kraft. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das vor allem mehr Klarheit und teilweise Entlastung.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen künftig nur noch zweimal jährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch wahrnehmen. Die Pflegegeld- und Pflegesachleistungen bleiben 2026 auf dem bisherigen Niveau und bieten damit Planungssicherheit.
Das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht erstmals für ein komplettes Kalenderjahr zur Verfügung und kann flexibel genutzt werden. Zusätzlich bleibt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € bestehen und kann angespart werden.
Gleichzeitig steigen ab Juli 2026 der Pflegemindestlohn sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung – ein Punkt, der viele Familien zusätzlich belastet.
Wir von der AnuKA Pflegeagentur 24 beraten Sie gerne persönlich zu allen Änderungen und unterstützen Sie bei der häuslichen Pflege und 24-Stunden-Betreuung in Karlsruhe und Umgebung.
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